Histologie
Neben den verarbeiteten Gewebekomponenten, beispielsweise Muskulatur, Bindegewebe, Knochen oder Knorpel, kann man auch weitere Zutaten wie Stärke oder Verdickungsmittel mittels der Histologie nachweisen. Damit ist es möglich, Antworten auf einige Fragestellungen zu erhalten, bei denen eine Aussage allein über chemische Analysen nicht möglich wäre. So können beispielsweise bestimmte Gewebe, wie Organe, anhand ihrer unterschiedlichen mikroskopischen Struktur differenziert werden. Dies ist wichtig, da nicht in allen Produkten der Zusatz von Innereien gestattet ist.
Auch produktionsbedingte Strukturveränderungen der Gewebe können erkannt und so zu einer Optimierung der Verarbeitung beigetragen werden. Gerne führen wir für Sie produktionsbegleitende Stufenkontrollen durch.
Die histologische Untersuchung ist damit eine sinnvolle Ergänzung um eine ganzheitliche, lebensmittelrechtliche Bewertung vornehmen zu können.
Wir bieten Ihnen folgende histologische Nachweise an:
- Bestimmung der geweblichen Zusammensetzung von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Wurstwaren (qualitative und quantitative Untersuchung)
- Untersuchung auf Rework (wiederverarbeitete Fleischerzeugnisse)
- Knochenpartikel
- Drüsenpartikel
- Verdickungsmittel
- Nachweis von Fremdeiweißen
Natürlich bietet die Histologie nicht auf alle Fragestellungen eine Antwort, aber gerne unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Expertise in diesem Bereich.
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